Allgemeine Geschäftsbedingungen

A: Allgemeiner Teil B: Hardware- und Softwareservice C: Projektorientierte Serviceleistungen, Webdesign

A. Allgemeiner Teil

Der Inhalt des Allgemeinen Teils, ist geltend für jegliche Art der Zusammenarbeit mit KraxWeb, egal in welcher Form.

1. Allgemeine Grundlagen

1.1.
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Verträge und Aufträge (elektronischer, schriftlicher und mündlicher Form), die mit Bernd Krax, KraxWeb, Archshofen 109, 97993 Creglingen, vereinbart sind. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen jeglicher Art, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
1.3.
Abweichende AGB`s der nationalen und internationalen Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil.
1.4.
Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich, per Briefpost oder als Email bestätigt wurden.
1.5.
Der Kunde ist mit der Speicherung und Verarbeitung seiner Personen- und Geschäftsdaten durch KraxWeb einverstanden.

2. Vertragsinhalt, Vertragsdurchführung

2.1.
KraxWeb erbringt Serviceleistungen an Hard- und Software, projektorientierte Serviceleistungen, Leistungen in Form von Webdesign, Programmierarbeiten sowie weitere individuelle Serviceleistungen ausschließlich zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Inhalt und Umfang der Serviceleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Servicevertrag, den Leistungsbeschreibungen oder einem individuellen Angebot.
2.2.
Die Zeiten, in denen Serviceleistungen erbracht werden, sind im Servicevertrag vereinbart, andernfalls gelten die jeweiligen KraxWeb-Geschäftszeiten an Werktagen (Montag bis Freitag 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00) als vereinbart. Arbeitszeiten außerhalb der vorherig genannten Geschäftszeiten können von KraxWeb gesondert und mit Wochenend-, Feiertags- oder Notdienstaufschlägen berechnet werden.
2.3.
Soweit nicht anders vereinbart, ist der Erfüllungsort der Serviceleistung der vom Kunden bei Vertragsabschluss mitgeteilte Standort oder die Geschäftsräume von KraxWeb.
2.4.
Der Kunde beauftragt KraxWeb auf der Grundlage eines ausgestellten Angebots, des allgemeinen Leistungskatalogs des Unternehmens oder eines Servicevertrages immer unter Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen. Ein Auftrag muss nicht zwingend schriftlich festgehalten werden, auch ein mündliches Übereinkommen oder ein Auftrag per Mail (oder andere elektronische Formen) ist bindend.
2.5.
KraxWeb ist berechtigt, Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden zu bestellen, sofern vorher eine Erlaubnis eingeholt wurde. Der Kunde ist bei einer solchen Notwendigkeit verpflichtet, KraxWeb hierzu eine Vollmacht zu erteilen.
2.6.
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich ein Fixtermin vereinbart wurde. KraxWeb behält sich das Recht vor Termine oder Lieferfristen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

3. Vergütung

3.1.
Die Servicevergütung wird bei Einzelaufträgen als einmalige, bei allen anderen Verträgen (je nach Vereinbarung) als monatliche, halbjährliche oder jährliche Vergütung festgelegt. Sie ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Servicevertrag.
3.2.
Bei erhöhtem Serviceaufwand, der vor Beginn der Serviceleistung noch nicht abzusehen war, ist KraxWeb berechtigt, die hierdurch verursachten Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus können in Einzelfällen Einschränkungen von vertraglichen Leistungen die Folge sein.
3.3.
Für nachträglich in den Servicevertrag aufgenommene Erweiterungen gelten die zum Zeitpunkt der Aufnahme gültigen Servicepreise.
3.4.
Ist eine Pauschalvergütung vereinbart, kann KraxWeb gerechtfertigte Mehrleistungen, insbesondere Änderungswünsche des Kunden und unvorhersehbare Arbeit, die nicht auf Fehlern von KraxWeb basiert, in Rechnung stellen. Diese Vergütung ist nach den aufgewendeten Stunden zu berechnen.
3.5.
Alle angegebenen Preise, auch der ausgeschriebene Stundenlohn, verstehen sich (falls nicht ausdrücklich in schriftlicher Form anders vereinbart) als Nettobetrag zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.6.
Soweit Vertragsgegenstände dem Kunden per Post o.ä. nach Hause zu liefern sind, trägt der Kunden die hierfür anfallenden Kosten und ebenso die Gefahr.
3.7.
Auslagen, die nach Absprache mit dem Kunden, zur Erfüllung des Auftrags notwendig sind, werden KraxWeb nach Vorlage der Rechnung vom Kunden erstattet.
3.8.
Fahrstrecken unter 10km sind in der Serviceleistung enthalten, Anfahrtswege über 10km kann KraxWeb mit 50ct pro gefahrenen km berechnen.

4. Zahlungsbedingungen

4.1.
Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt, mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen, ohne Abzug zahlbar. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2.
Die Vergütung von Serviceleistungen, die über einen Einzelauftrag hinausgehen, werden in den vereinbarten Intervallen in Form einer Rechnung eingefordert. Zusätzliche Leistungen werden je nach Leistungserbringung in Rechnung gestellt.
4.3.
Bei Verträgen hinsichtlich Hosting-Gebühren oder anderen jährlichen Zahlungen, bei denen KraxWeb in Vorauskasse geht, besteht die Berechtigung anfallende Gebühren in Voraus in Rechnung zu stellen. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages und bereits erfolgter jährlicher Gebührenzahlung, ist KraxWeb berechtigt die anteilige Zahlung des Kunden einzubehalten, wenn die Kosten für KraxWeb bestehen bleiben. KraxWeb behält sich ebenfalls das Recht vor, Mehrkosten oder Preiserhöhungen von Drittanbietern auf den Kunden umzulegen.
4.4.
Überschreitet der Kunde eingeräumte Zahlungsfristen oder -termine, kann KraxWeb, ohne dass es einer vorherigen Mahnung bedarf, ab Eintritt der Fälligkeit Verzugszinsen zusätzlich zur fälligen Vergütung in Rechnung stellen.
4.5.
Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Vergütungsansprüche von KraxWeb aus diesem Vertragsverhältnis sowie sonstiger bestehender Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung, mit denen sich der Kunde in Verzug befindet, behält sich KraxWeb ein Leistungsverweigerungsrecht vor. Eine unrechtmäßige Nutzung oder Vervielfältigung vor Begleichung sämtlicher Vergütungsansprüche wird mit rechtlichen Konsequenzen verfolgt.
4.6.
Kosten aus vertraglich geregelten Fremdleistungen die auf Name und Rechnung von KraxWeb abgeschlossen werden sind vom Kunden zu erstatten.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1.
Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Vergütungsansprüche von KraxWeb aus diesem Vertragsverhältnis sowie sonstiger bestehender Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden, behält sich KraxWeb das Recht und Eigentum an allen Bestandteilen des Vertrags/ Auftrags vor.
5.2.
Der Kunde erhält mit der vollständigen Bezahlung, wenn nicht anders vereinbart, die Nutzungsrechte für die erstellten Objekte. Das Urheberrecht bleibt jedoch weiterhin bei KraxWeb.

6. Besonderheiten bei Mehrjahresverträgen

6.1.
Serviceverträge, egal welcher Form, die befristet oder unbefristet über einen bestimmten Zeitraum angelegt werden, bedürfen einer schriftlichen (auch elektronisch möglich) Vereinbarung zwischen KraxWeb und dem Kunden.
6.2.
Befristete Verträge (z.B. Wartungs-, Hosting-Verträge) verlängern sich automatisch bei nicht Kündigung durch den Kunden um das jeweils ursprünglich vereinbarte Zeitintervall, zu den aktuell gültigen Konditionen. Wird die Verlängerung schriftlich von dem Kunden angefordert, verlängert sich der Vertrag um das vereinbarte Zeitintervall, zu den bereits bestehenden Konditionen.
6.3.
Der Kunde kann diese Verträge (falls nicht anders schriftlich vereinbart) mit einer Frist von drei Monaten kündigen. KraxWeb kann in diesem Fall die gewährten Rabatte für mehrjährige Verträge zurückfordern. Entstehen KraxWeb durch diese Kündigung zusätzliche Kosten, werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt.
6.4.
Bei befristeten Verträgen (Mehrjahresverträgen) ist KraxWeb berechtigt, die Servicevergütung durch Teilkündigung anzupassen. Die Anpassung der Vergütung wird dem Kunden spätestens vier Wochen im Voraus schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde dieser Anpassung nicht binnen vier Wochen schriftlich, gilt die veränderte Vergütung als vereinbart.

7. Geheimhaltung

7.1.
Soweit im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages eine Vertragspartei Kenntnis von vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei erlangt, ist sie verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln.
7.2.
Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.

8. Schlussbestimmungen

8.1.
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
8.2.
Die Nichtausübung eines Rechts durch KraxWeb gemäß diesen Bestimmungen bedeutet kein Verzicht auf künftige Geltendmachung dieses Rechts.
8.3.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.4.
Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen - Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, gilt der Firmensitz von KraxWeb als Gerichtsstand vereinbart.

B. Hardware- und Softwareservice

Für Serviceleistungen an Hard- und Software gelten ergänzend folgende Bedingungen

1. Allgemeines

1.1.
Inhalt und Umfang der Serviceleistungen sind grundsätzlich im Teil B der AGBs beschrieben und werden automatisch Bestandteil des jeweiligen Servicevertrages. Ergänzend oder abweichend können individuell andere Leistungsinhalte vereinbart werden. Diese sind dann zusätzlich als individueller Leistungsschein dem jeweiligen Servicevertrag beizufügen.

2. Durchführung, Leistungserbringung

2.1.
Serviceleistungen können mit Hilfe neuer Servicetechnologien, z.B. Werkzeugen zur Fehlererkennung und Analyse, Werkzeugen für automatisierte Abläufe, Werkzeugen für Informationsmanagement etc., standardmäßig auch als Fernserviceleistung erbracht werden. In diesem Fall stellt der Kunde die nötigen Kommunikationsvoraussetzungen auf seine Kosten zur Verfügung.
2.2.
Der Kunde hält die mit einer Anschaffung gelieferten bzw. zu Servicezwecken bereitgestellten Hilfsmittel wie Diagnosesoftware, Datenträger, Handbücher und Softwaredokumentation etc. jederzeit vollständig zur Verfügung und überlässt diese KraxWeb, soweit sie für vereinbarte Serviceleistungen von Bedeutung sein können.
2.3.
KraxWeb kann defekte Hardware nach eigener Wahl - komplett oder in Form von Ersatzteilen - austauschen oder instandsetzen. Ersetzte Module und Baugruppen sowie sonstige Ersatzteile werden zum jeweiligen Austauschpreis berechnet.
2.4.
Der Austausch von nicht reparaturfähigen Teilen erfolgt zum jeweils aktuellen Tagespreis. Bei diesen Ersatzteilen kann es sich um überarbeitete Teile oder Teile von Drittanbietern handeln, die den neuesten technischen Stand aufweisen und ebenso funktionsfähig sind wie Neuteile bzw. Originalteile.
2.5.
Werden Serviceleistungen von KraxWeb (aus welchen Gründen auch immer) im Betrieb des Kunden durchgeführt, stellt dieser geeignete und mit ausreichenden Bürokommunikationsmitteln ausgestattete Räumlichkeiten bereit, die von seinen anderen Räumlichkeiten separiert und eigenständig organisiert werden. Arbeiten im Betrieb des Kunden außerhalb der bei KraxWeb oder des Kunden üblichen Arbeitszeiten werden mit dem Kunden abgestimmt.
2.5.1.
Bei Serviceleistungen im Betrieb des Kunden, benennt dieser einen Repräsentanten.
2.5.2.
Dieser muss befugt sein, projektbezogene Anweisungen mit der gleichen Wertigkeit wie die Geschäftsleitung geben zu können. Auch im Falle einer Entscheidungssituation in der die Leitung nicht anwesend ist.
2.5.3.
Alle Anweisungen beziehen sich jedoch nur auf das Ergebnis und nicht auf die einzelnen Verrichtungen.
2.5.4.
Darüber hinaus hat der Kundenrepräsentant die Aufgabe, alle zur Durchführung der Serviceleistung erforderliche Maßnahmen zu veranlassen und nötige Materialien zu Verfügung zu stellen.

3. Lieferfristen, Liefermodalitäten

3.1.
Das Risiko der Nichtlieferung oder der verspäteten Lieferung für von KraxWeb zugekaufte Hardware oder Software besteht bei jeder Bestellung. Tritt ein solcher Lieferverzug oder eine Nichtlieferung ein wird der Kunde unverzüglich von KraxWeb informiert. Die Schuld trägt KraxWeb nur dann, wenn die Bestellung beim Lieferanten nicht rechtzeitig erfolgt ist oder KraxWeb sonst hierfür verantwortlich gemacht werden kann. In diesem Fall ist KraxWeb verpflichtet nach einer Alternative für dieses Produkt zu bemühen und eine neue Vereinbarung mit dem Kunden zu treffen.

4. Gewährleistung, Haftung

4.1.
Fehlerhafte Serviceleistungen werden nach Wahl von KraxWeb durch Instandsetzung oder Austausch nachgebessert. Defekte Hardware kann KraxWeb nach eigener Wahl austauschen oder instandsetzen.
4.2.
Bei Nichterfüllung der Nachbesserung innerhalb schriftlich gesetzter, angemessener Nachfrist kann der Kunde den jeweiligen Servicevertrag fristlos kündigen.
4.3.
Durch Austausch entfernte Hardware geht in das Eigentum von KraxWeb über.
4.4.
Bei Hard- oder Software, die KraxWeb von Händlern (Drittanbietern) erworben hat, gelten die Garantiebedingungen/ Gewährungsansprüche des Lieferanten. KraxWeb haftet nicht für Herstellungs- oder Produktionsfehler.
4.5.
Der Kunde ist verpflichtet, Betriebs- und Wartungsanweisungen einzuhalten, keine Änderungen des Kaufgegenstandes vorzunehmen und keine Teile auszuwechseln, da die Gewährleistung dadurch entfällt. Dies gilt auch, wenn Hard- oder Software unsachgemäß benutzt oder verändert oder ihre technischen Originalkennzeichen geändert oder beseitigt wurden.
4.6.
Gewährleistungsarbeiten werden nach Wahl von KraxWeb entweder beim Kunden, in den Geschäftsräumen von KraxWeb oder in einem von KraxWeb zu bestimmenden Reparaturzentrum durchgeführt.
4.7.
Von KraxWeb herausgegebene technische Daten, Spezifikationen, Softwareproduktbeschreibungen, Leistungsbeschreibungen, Servicehandbücher oder Qualitätsbeschreibungen enthalten keine Zusicherungen von Eigenschaften, es sei denn, sie sind von KraxWeb einzeln ausdrücklich als solche schriftlich bestätigt worden.

C. Projektorientierte Serviceleistungen, Webdesign

Ergänzend gelten für Webdesign oder andere Design Projekte, sowie projektorientierte Leistungen, die als Projektverträge oder individuelle Dienstleistungsverträge (auch Programmierungsarbeiten) geschlossen werden, zusätzlich folgende Bestimmungen.

1. Kooperation, Mitwirkung, Bereitstellung

1.1.
Infolge der hohen Komplexität und Individualität von oben genannten Projekten ist der Projekterfolg von einer intensiven Kooperation zwischen dem Kunden und KraxWeb abhängig.
1.2.
Die Örtlichkeit, an der KraxWeb die Programmier- und Designarbeiten durchführt, ist nicht an bestimmte Standorte gebunden und somit durch KraxWeb frei wählbar.
1.3.
Der Kunde übernimmt als wesentliche Vertragspflicht, KraxWeb jegliche für die Erstellung eines solchen Projekts benötigten Unterlagen, insbesondere Texte, Grafiken, etc., zu den vereinbarten bzw. zu den für die Projektrealisierung erforderlichen Terminen zur Verfügung zu stellen. Sofern nicht anders besprochen hat der Kunde die Unterlagen digital zu übermitteln.
1.4.
Kommt der Kunde seinen Kooperations-, Mitwirkungs- und Bereitstellungspflichten ganz oder teilweise nicht nach, ist KraxWeb berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, sofern der Kunde auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht reagiert. Zudem ist KraxWeb berechtigt bereits entstandene Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
1.5.
Der Kunde haftet für Ersatzansprüche Dritter, falls die übergebenen Unterlagen aus 1.3. Nutzungsrechte Dritter verletzen. In diesem Sinne stellt der Kunde sicher, dass die Unterlagen nicht mit den Rechten Dritter belastet sind.

2. Nutzungsrechte

2.1.
KraxWeb behält sich das Recht vor Auszüge aus den erstellten Arbeiten zur Demonstration für nachfolgende Kunden oder zu Referenzzwecken zu verwenden.
2.2.
Die Vervielfältigung, Verbreitung oder Verwendung der Projekte oder Webseiten oder von Teilen daraus in gedruckter oder digitaler Form bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von KraxWeb und sind zusätzlich zu vergüten.
2.3.
Neben dem Urheberrecht hat KraxWeb das Recht einen Hinweis im Projekt auf der Webseite des Kunden anzubringen, der auf seine eigene Webseite führt.
2.4.
Änderungen und Bearbeitungen der Inhalte der Webseite etc., insbesondere Aktualisierungen von Texten, Bildern, Grafiken und Tabellen, dürfen vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten auch ohne Zustimmung von KraxWeb vorgenommen werden. Änderungen und Bearbeitungen der grafischen Gestaltung der Webseite sowie technische Veränderungen bedürfen dagegen der Zustimmung von KraxWeb.
2.5.
Die Nutzungsrechte gehören bis zur vollständigen Vergütung KraxWeb. Das gilt nicht für die Unterlagen des Kunden.

3. Herausgabe von Daten

3.1.
Nach vollständiger Vergütung übergibt KraxWeb dem Kunden alle Daten, die dieser benötigt, um die Webseite zu aktualisieren und die Inhalte zu bearbeiten. KraxWeb kann Datenformat und Datenträger, sofern nicht anders besprochen, frei wählen.
3.2.
Hat KraxWeb dem Kunden Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von KraxWeb verändert werden.
3.3.
Falls KraxWeb Hosting und Aktualisierung der Webseite übernimmt, entsteht keine Verpflichtung dem Kunden Zugang zum Server zu gewähren.

4. Haftung

4.1.
Nach der Freigabe der Webseite, der App, des Programms etc. haftet der Kunde für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Sachaussagen über Produkte, Leistungen oder Unternehmen in Schrift und Visualisierungen. KraxWeb ist nicht verpflichtet, diese Inhalte auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen.
4.2.
KraxWeb haftet für die Zulässigkeit und Rechtsbeständigkeit der Domain nur falls die Beschaffung und Anmeldung der Domain wesentlicher Vertragsinhalt ist.
4.3.
KraxWeb erstellt die Webseite etc. so, dass sie nach dem gegenwärtigen Stand der Technik auf den üblichen und aktuellen Browsern zügig und vollständig aufgebaut wird. KraxWeb haftet nicht für den einwandfreien Aufbau der Webseite, falls technische Veränderungen auftreten, die nicht von KraxWeb vorgenommen werden.
4.4.
Bei Änderungen und Anpassungen an neue Standards haftet KraxWeb nicht dafür, dass die Webseite auch auf älteren Browsern einwandfrei funktioniert.

5. Fristen

5.1.
Die vertraglich geregelte Fertigungszeit beinhaltet nicht Differenzen, die der Kunde zur Beschaffung von Unterlagen und Antworten auf vertrags- oder inhaltsbetreffende Fragen benötigt. Nichtvorhersehbare Mehrarbeit fällt nicht unter die Fertigungszeit und kann separat in Rechnung gestellt werden.
5.2.
Aktualisierungen, die der Kunde in Auftrag gibt, sind von KraxWeb innerhalb von zwei Wochen vorzunehmen. Der Kunde ist verpflichtet nach vier Wochen ein Informationsschreiben zu verfassen, falls KraxWeb seinen Pflichten nicht nachkommt.